Die Hausordnung ist für alle Mitglieder des „Fit am Untersee“ verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage oder Benutzung der Einrichtungen wird die Hausordnung anerkannt und akzeptiert. Allen sonstigen, vom Personal erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, ist in jeder Hinsicht Folge zu leisten.
Bitte achte darauf, alle Einrichtungsgegenstände sowie Trainings- und Sportgeräte unseres Fitnesscenters pfleglich zu behandeln.
Wir bitten dich, Hantelscheiben und Gewichte nach Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zu legen. Beim Training mit Gewichtscheiben, die an Hantelstangen befestigt werden, müssen immer Feststellringe benutzt werden.
Während des Trainings muss immer ein Handtuch benutzt werden, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Bitte desinfiziere die benutzten Geräte nach Gebrauch.
Die Wertsachenschränke dürfen nur während des Trainingsaufenthaltes genutzt werden. Das Reservieren der Wertsachenschränke ist untersagt. Die Betreiber sind berechtigt, darüber hinaus verwendete Schränke zu öffnen. Reservierte Wertsachenschränke werden wöchentlich geleert und deren Inhalt wird in die Fundgrube gelegt.
Das Training findet in geeigneter Sportkleidung statt. Bitte trage in den Trainingsräumen keine Sportschuhe, die du bereits im Freien benutzt hast. Das Tragen von Flip Flops und Sandalen ist im Trainingsraum nicht erlaubt.
Für den Verlust von Wertsachen, Bekleidung oder Bargeld wird nicht gehaftet. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Fundsachen bitte beim Personal abgeben oder in die Fundgrube legen. Nicht abgeholte Dinge werden nach einer Frist von 3 Monaten entsorgt.
Die Hausordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.
Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltende Hausordnung zu informieren.
Wir bedanken uns herzlich für die Einhaltung der Hausordnung und dass du die Trainingsräume, Garderoben und Sanitäranlagen so verlässt, wie du diese auch vorfinden möchtest.
1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtung und Leistungen (z.B. Trainingsraum, Umkleidebereich) in das Fit am Untersee Fitnessstudio aufgenommen (gemäss Aboart).
2. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistung (gemäss Aboart) zu den ausgelegten Trainingszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten.
3. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
4. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Fit am Untersee Fitnessstudios berechtigt zu keiner Reduktion oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen oder der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.
5. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der vorliegende Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art. 82 SchKG dar.
6. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz Ersatzstunden, wenn das Fit am Untersee Fitnessstudio aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Pandemie, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
7. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Fit am Untersee Fitnessstudio auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Studios innerhalb des Einzuggebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
8. Das Fit am Untersee Fitnessstudio behält sich vor, den Jahresbeitrag anzupassen.
9. Für die Wertsachen in den Garderoben wird keine Haftung übernommen.
10. Für Schäden, Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten, welche bei der Benützung der Anlage und Trainingsmaterialien des Fit am Untersee Fitnessstudios entstehen haftet weder das Studio noch dessen Mitarbeitende. Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
11. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Fit am Untersee Fitnessstudio wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen oder Kündigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
12. Das Fit am Untersee Fitnessstudio ist teilweise unbeaufsichtigt. Aus Sicherheitsgründen wird die Trainingsfläche mit Kameras überwacht und auch auf Band aufgenommen. Die Aufnahmen werden nur temporär gespeichert und anschliessend gelöscht.
13. Die ausgeschriebene Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil dieser Mitgliedschaftsvereinbarung des Fit am Untersee Fitnessstudios.
Wir sind bemüht, unsere Tätigkeiten als Fitnessstudio gegenüber uns selbst und unseren Kunden nach grundlegenden ethischen Prinzipien zu gestalten. Unser Ziel ist es, durch ein handhabbares, relevantes Qualitätsmanagement die Güte unseres Angebotes zu erhalten oder zu steigern.
Durch diese Prinzipien streben wir an, ein sicheres, gesundes und unterstützendes Umfeld für alle unsere Kunden zu schaffen.
7. November · 10–15 Uhr
Feiere 10 Jahre Fit am Untersee mit uns!